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Am Zugang dieses Gasspeichers ist der explosionsgefährdete Bereich mit dem Warnzeichen "EX" gut sichtbar gekennzeichnet. Das Warnzeichen macht darauf aufmerksam, dass es sich im Innern um einen explosionsgefährdeten Raum handelt, wo weitergehende Schutzmassnahmen zu treffen sind.

Die Schutzmassnahmen, die beim Arbeiten in der Ex-Zone zu treffen sind, hat der Betreiber der Anlage festzulegen. Ist er selber dazu nicht in der Lage, hat er einen Spezialisten beizuziehen.

Exgeschützte Leuchte: In Ex-Zonen dürfen nur elektrische Betriebsmittel installiert und eingesetzt werden, die die Voraussetzungen für den Einsatz in dieser Zone erfüllen.

Exgeschützte Betriebsmittel sind mit "EX" gekennzeichnet (unten). Diese Kennzeichnung sagt aber noch nichts darüber aus, zu welcher Gerätekategorie das Betriebsmittel gehört. Die nähere Kennzeichnung ist darum zu beachten, z.B. Betriebsmittel der Gerätekategorie 2G (Betriebsmittel zur Verwendung in den Ex-Zonen 1 und 2).

Explosionsgefahren können in allen Betrieben auftreten, in denen brennbare Stoffe gelagert werden oder mit ihnen umgegangen wird. Solche Stoffe können brennbare Gase sein (z.B. Flüssiggas, Erdgas), brennbare Flüssigkeiten (z.B. Lösemittel, Treibstoffe) oder Stäube brennbarer Feststoffe (z.B. Holz, Nahrungsmittel, Kunststoffe). Im Explosionsfall sind die Personen gefährdet durch unkontrollierte Flammen- und Druckauswirkungen in Form von Hitzestrahlung, Flammen, Druckwellen, durch herumfliegende Trümmer und durch schädliche Reaktionsprodukte (Text Suva-Merkblatt "Explosionsschutz, Grundsätze - Mindestvorschriften - Zonen)

Damit Explosionen sicher verhindert werden können, ist es wichtig, dass der Betrieb über ein Explosionsschutzkonzept verfügt und die Massnahmen konsequent umsetzt. Ein wesentlicher Teil des Explosionsschutzkonzeptes ist die Einteilung der Ex-Zonen.

Bei der Erstellung des Explosionsschutzkonzeptes gilt es sich zuerst einmal Gedanken darüber zu machen, welche Massnahmen in den Ex-Zonen zu treffen sind, die die Bildung explosionsfähiger Atmosphären ausschliessen oder zumindest einschränken. Es stellt sich zuerst die folgende Frage:

Ist die Lüftung im Arbeitsraum ausreichend?

Es gilt primär die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Arbeitsraum zu vermeiden oder zumindest einzuschränken. Dies erreicht man mit einer guten Lüftung. Auch sollen die Geräte und Anlagen möglichst geschlossen sein, damit es schon gar nicht zu einem Stoffaustritt in den Arbeitsraum kommt. Bei Lüftungsanlagen sind Quellenabsaugungen den Raumlüftungen immer vorzuziehen. Häufig braucht es eine Kombination der beiden.

Zu einer Explosion kommt es, wenn die explosionsfähige Atmosphäre und eine ausreichend starke Zündquelle gleichzeitig und am selben Ort auftreten. Zur Lüftung stellt sich darum die Anschlussfrage:

Werden alle Zündquellen in den Ex-Zonen ausgeschlossen?

Neben dem elektrischen Material und Installationen müssen auch andere Zündquellen wie elektrostatische Entladungen, heisse Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken ausgeschlossen werden. Häufig ist dafür eine Zündquellenanalyse erforderlich.

Erst wenn Sie diese "vorbeugenden Explosionsschutzmassnahmen" (Lüftung, Zündquellen vermeiden) konsequent umgesetzt haben, erfüllt der Arbeitsplatz die technischen Anforderungen des Explosionsschutzes. In einzelnen Fällen sind noch zusätzlich Massnahmen wie Konzentrations-Überwachung nötig.

Nach den technischen Explosionsschutzmassnahmmen gilt es nun noch organisatorische Explosionsschutzmassnahmen zu treffen:

- Es gilt verständliche Betriebsanweisungen zu erstellen;

- die Mitarbeiter sind zu schulen (Verhalten in Ex-Zonen, Notfallorganisation, usw.);

- die Mitarbeiter müssen über die nötige Ausrüstung verfügen (z.B. ESD-Schutzschuhe);

- die Ex-Zonen sind korrekt zu kennzeichnen (wie Bild oben);

- bei Stäuben muss ein Reinigungsplan erstellt werden;

- der Einsatz mobiler Geräte (z.B. Telefone) muss geregelt werden;

- die Instandhaltung der Arbeitsmittel muss gewährleistet sein;

- die sichere Durchführung der Instandhaltung muss gewährleistet sein (Schweiss- oder Arbeitserlaubnisverfahren).

Erst wenn Sie alle diese organisatorischen Explosionsschutzmassnahmen getroffen haben, haben Sie bezüglich dem Explosionsschutz einen sicheren Betrieb.

Sie haben das Explosionsschutzkonzept umgesetzt. Die Massnahmen sind dann noch in einem Explosionsschutzdokument festzulegen.

    Kompetenz aufgrund der mehr als 30-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes.